3. November 2023
Wenn Sie die Dienstleistungen eines Maklers für Immobilien in Anspruch nehmen, sollten Sie die Maklergebühren im Auge behalten. Denn diese gehören oft zu den größten Kaufnebenkosten beim Hauskauf. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten, die Sie zu diesem Thema kennen sollten.
Ein Immobilienmakler kann Ihnen beim Hauskauf viel Arbeit abnehmen. Doch diese Arbeit will auch bezahlt werden. Oft wissen Menschen, die auf der Suche nach einem Haus sind, nicht wie hoch die Maklergebühr sein darf und wer sie zahlt.
Der deutsche Gesetzgeber hat klare Regeln für die Maklerprovision bei Vermietungen geschaffen: Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip, das besagt, dass der Besteller des Maklers, häufig der Vermieter, die Provision bezahlt (Weitere Informationen dazu finden Sie in der Info-Box). Für die Gebühren beim Hauskauf gibt es keine festen Regelungen. Im Allgemeinen lässt sich festhalten, dass Maklergebühren erst fällig werden, wenn der Makler Ihren Auftrag mit Erfolg abgeschlossen hat. Solange kein Vertrag unterzeichnet wurde, muss auch kein Makler gezahlt werden.
Die Maklergebühr ist eine erfolgsabhängige Vergütung. Ihr Immobilienmakler erhält nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrags einen bestimmten Anteil des Verkaufspreises. Aufgrund dieser Abhängigkeit können Sie sicher sein, dass der Makler sich anstrengt, damit ein Kauf früher oder später stattfindet.
Ein Makler darf eine Provision verlangen, wenn
Die Gebühren decken aber nicht nur die Durchführung von Hausbesichtigungen ab. Makler sammeln auch alle erforderlichen Dokumente. Sie übernehmen das Führen von Verkaufsverhandlungen und begleiten Käufer und Verkäufer zum Notar.
In Deutschland wird der Begriff Courtage gerne als Synonym für die Provision benutzt. Zwar umschreiben beide Begriffe theoretisch das Gleiche, aber es gibt einen klaren Unterschied:
Hinweis: Besteller-Prinzip auch beim Immobilienkauf?
Im Februar 2019 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf für das Besteller-Prinzip für Kaufimmobilien vorgelegt. Bisher galt das Prinzip nur für Vermietungen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Dies könnte auch bald für den Hauskauf gelten. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzesvorschlag, dass die Provisionshöhe für Makler zukünftig vom Verkäufer verhandelt werden soll. Ob das Gesetz kommt, ist allerdings noch unklar.
In der Regel wird der Makler vom Verkäufer beauftragt. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer auch automatisch die Kosten übernimmt. Entweder tragen Sie gemeinsam mit dem Verkäufer die Maklergebühren oder einer von beiden übernimmt die Kosten.
Wer die Provision zahlt, hängt von der Attraktivität der Immobilie ab. Im Süden und Westen Deutschlands ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Dem Umstand, dass der Käufer die Kosten für den Makler übernimmt, begegnet man vor allem in Nord- und Ostdeutschland.
Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie sich mit dem Verkäufer einig werden können. Verkäufer sind vor allem dann bereit, Maklergebühren komplett zu übernehmen, wenn ihr Haus aufgrund seiner Lage oder dem derzeitigen Zustand schwer verkäuflich ist. Sie wollen eine Spitzenimmobilie oder ein Haus in guter Lage kaufen? Dann sollten Sie damit rechnen, dass Sie in solchen Fällen selbst die Provision übernehmen müssen.
Die Kosten für den Makler orientieren sich an dem erzielten Kaufpreis der Immobilie. Die Maklerprovision ist als Prozentangabe im Maklervertrag festgelegt. Es liegt also im Interesse des Maklers, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.
Die tatsächliche Höhe der Maklergebühr ist allerdings nicht einheitlich: Für die Provisionshöhe beim Immobilienkauf gibt es - anders als bei der Maklerprovision - bei der Vermietung keine genauen Regelungen.
Der höchste durchschnittliche Satz, der in vielen Regionen von Deutschland angesetzt wird, beträgt etwa sieben Prozent der Verkaufssumme. Niedrigere Sätze sind in Hessen, Bremen, Hamburg und Niedersachsen üblich.
Wichtig: Da die Maklergebühren zwischen allen Vertragspartnern frei verhandelt werden können, bestimmen Käufer und Verkäufer, wer welchen Anteil an der Maklergebühr trägt. Seien Sie sich bewusst, dass eine Nachverhandlung nur vor dem Abschluss des Kaufvertrags erfolgen kann.
Wenn Sie ein Eigenheim kaufen, wird die Maklerprovision zu den Anschaffungsnebenkosten gezählt. Die Absetzbarkeit hängt allerdings vom Nutzen der Immobilie ab. Sie bewohnen die Immobilie selbst? Hier ist die Provision von der Steuer nicht absetzbar.
Sie wollen das Haus weitervermieten? Dann kann die Maklerprovision als Teil der Gesamtanschaffungskosten dem Kaufpreis angerechnet werden. Die Provision ist dann absetzbar.
Immobilienmakler können auf unterschiedliche Arten beauftragt werden. Oft sichert sich der Makler gegenüber dem Verkäufer ab – der Verkäufer bezahlt den entsprechenden Betrag. Der Vertrag kann aber auch durch einen klaren Hinweis zustande kommen: Wenn der Makler innerhalb eines Exposés oder einer Anzeige auf die Kosten hinweist und der Interessent keinen Widerspruch einlegt, gelten die Bedingungen als angenommen.
Wenn Sie einen Hauskauf ernsthaft in Betracht ziehen und Sie oder der Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragt haben, bleibt beiden Parteien nichts anderes übrig, als die Maklergebühren zu bezahlen. Natürlich besteht die Möglichkeit, den Hauskauf alleine ohne Makler abzuwickeln. Doch dann verzichten Sie auf wertvolle Kenntnisse über den aktuellen und regionalen Immobilienmarkt. Gut möglich, dass Sie weitaus mehr Zeit für den Hauskauf aufwenden müssen.
Die Leistungen eines Maklers in Anspruch zu nehmen, kann sich also für Sie lohnen. Und der Weg zu Ihrem Traumhaus könnte durch die Unterstützung etwas reibungsloser verlaufen.
Beim Hauskauf müssen Sie aber nicht nur auf die Maklergebühren achten. Es gibt noch viele andere Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Im Ratgeber “Wie kaufe ich ein Haus – Inklusive Ablaufplan” erfahren Sie, was alles beim Hauskauf auf Sie zukommt und auf welche wichtigen Deadlines Sie achten müssen, damit der Kauf ein Erfolg wird:
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