Sie haben das richtige Haus gefunden, Preisverhandlungen geführt, die Zusage vom Verkäufer erhalten und den Kredit mit Ihrer Bank ausgehandelt? Dann fehlt noch der letzte entscheidende Schritt: Den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen. Wie Sie zum erfolgreichen und rechtskräftigen Verkaufsabschluss kommen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Der Weg zum Hauskauf ist kein leichter. Schließlich gibt es viele Dinge, die Sie beachten müssen. Der letzte Schritt, um alles perfekt zu machen, ist der Termin beim Notar. Dieser stellt den problemlosen Verlauf des Vertragsabschlusses sicher und ist Ansprechpartner für Verkäufer und Käufer. Nicht nur der Notartermin ist wichtig, auch die Vorbereitung für den Termin muss gut geplant werden.
Ein notariell beurkundetes Dokument ist rechtlich bindend. Es bestätigt, dass beide Parteien den Vertragsinhalt kennen und zustimmen. Der Notar überwacht den gesamten Verkaufsprozess. Er achtet darauf, dass der Verkauf des Hauses ordnungs- und rechtmäßig durchgeführt wird. Das heißt aber auch, dass der Notar für die korrekte Abwicklung des gesamten Hauskaufes haftet.
Diese Form eines Rechtsgeschäftes ist nicht nur beim Immobilienerwerb notwendig. Sie kennen den Notar vielleicht schon aus dem familiären Bereich. Hier beurkundet er Adoptionen oder Verträge für Ehe und Scheidungen. Darüber hinaus kümmert er sich um Testamente und die Nachlassverteilung. Notare sind aber auch wichtig für Gründungen von Gesellschaften und die Eintragung ins Handelsregister. Ein Notar ist dazu verpflichtet unabhängig und unparteiisch zu beraten.
Im Vorfeld kümmert sich der Notar um die folgenden Aspekte:
Zu Beginn des Termins bittet der Notar beide Parteien die Personalausweise vorzulegen. Der Notar liest dann den Vertragsentwurf vor. Hier besteht für Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Notar trägt bei Bedarf Korrekturen am Vertrag in den Original-Vertragsentwurf ein. Dann dürfen der Verkäufer und Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Der Vertrag ist mit der Unterschrift des Notars rechtskräftig. Der Verkäufer und Sie erhalten im Anschluss eine überarbeitete Version des Vertrags. Dieser ist mit dem Notarsiegel versehen. Das mit den Änderungen des Notars versehene Exemplar wird im Archiv abgelegt.
Hinweis: Wer sucht den Notar aus?
Die Wahl des Notares ist frei. Die Beteiligten entscheiden sich in der Regel für einen Notar der eventuell bereits einer Partei bekannt ist. Wenn ein Makler involviert ist, sucht dieser oft den Notar aus.
Mit den Notarkosten sind die folgenden Tätigkeiten des Notars abgedeckt:
Wenn Sie nicht alle Unterlagen rechtzeitig haben, kann es Schwierigkeiten beim Verkaufsprozess geben:
Wenn Sie einen Hauskauf in Betracht ziehen, sollten Sie auch etwas Geld für einen späteren Notartermin beiseitelegen. Die Kosten für einen Notar umfassen nicht nur die Beratung, sondern auch die Anfertigung und die Beurkundung des Vertrages. Dabei richten sich die Kosten nicht nach Aufwand oder Anzahl von vorherigen Besprechungsterminen. Die Kosten werden vom Notar pauschal abgerechnet.
Für all diese Tätigkeiten sind die Notargebühren im sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Die Faustregel lautet: Legen Sie etwa 0,8 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises für den Notartermin beiseite. 0,5 bis 1,0 Prozent fallen für den Notar an. 0,3 bis 0,5 Prozent werden für den Grundbucheintrag benötigt.
Je nach Leistungsumfang fallen neben der Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag, der Finanzierungsgrundschuld sowie der Vollzugs- und Betreuungsgebühr noch diese Gebühren an:
Gebühren fallen auch für die oben genannte Eigentumsumschreibung und die Eintragung bzw. Löschung der Auflassungsvormerkung an. Falls der Notar noch weitere Dienstleistungen für Sie übernimmt – beispielsweise, wenn der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto überwiesen wird – können natürlich weitere Gebühren anfallen.
Hinweis: Was kann ich tun, wenn die Notarkosten falsch berechnet wurden?
Manchmal kann es vorkommen, dass die Notarkosten falsch berechnet werden. In solch einem Fall können Sie als Käufer die Rechnung beim Notar beanstanden. Bei Bedarf können Sie die Notarrechnung aber auch beim zuständigen Landesgericht prüfen lassen. Den Antrag auf Kostenrechnungsprüfung können Sie schriftlich einreichen, aber auch mündlich beim Gericht vortragen.
Der Notartermin ist zwar der Höhepunkt des Hauskaufs, aber ab diesem Zeitpunkt haben Sie die größten Hürden schon gemeistert. Dem Termin können Sie freudig und entspannt entgegensehen.
Sie sind noch nicht an diesem Punkt angekommen oder wollen sich einen Überblick über den Hauskaufprozess verschaffen? Dann lesen Sie unseren Ratgeber Wie kaufe ich ein Haus?“ und informieren Sie sich.
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