3. November 2023
Die staatliche KfW Bank unterstützt private Hauseigentümer:innen sowohl beim Kauf als auch beim Einbau einer neuen Heizungsanlage, die die Energieeffizienz des Hauses verbessert.
Seit dem 27. Februar 2024 können Förderungsanträge für Heizungen bei der KfW über das Förderprogramm 458 eingereicht werden. Zuvor liefen alle Heizungsförderungen über die BAFA. Bisherige Förderanträge können ohne Sperrfrist zur KfW übertragen werden.
Hauseigentümer können ab sofort beim Heizungstausch von attraktiven Angeboten der KfW profitieren. Erfahren Sie jetzt, wie Sie es schaffen bis zu 23.500 € bei der staatlichen Förderung der Heizung zu sparen!
Neben dem Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen werden auch Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bezuschusst.
Das Programm ist Teil der Novellierung der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM)
Liste der förderfähigen Maßnahmen:
Installation und Kauf von:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetrieben Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Außerdem gefördert werden:
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- Fachplanung und Baubegleitung durch Expert:innen für Energieeffizienz
- akustische Fachplanung durch Akustiker:innen
Hinweis: Die übrigen Einzelmaßnahmen des BEG EM werden vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Diese umfassen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung und können hier beantragt werden.
Diese Voraussetzungen müssen Sie für die KfW-Förderung erfüllen:
- Es handelt sich um ein selbstgenutztes Bestandsgebäude (kein Neubau, kein Mietobjekt)
- Die Energieeffizienz und/oder der Anteil an erneuerbaren Energien erhöht sich
- Mit dem Einbau der Heizungsanlage wird auch das gesamte Heizungsverteilungssystem optimiert (inkl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme)
Gefördert werden private Wohnimmobilieneigentümer:innen. Die Antragsstellung wird wie folgt gestaffelt:
- Ab sofort: Privatpersonen mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland.
- Voraussichtlich ab Mai 2024: Privatpersonen mit Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland. Bei WEG müssen die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
- Voraussichtlich ab August 2024: Privatpersonen mit vermieteten Einfamilienhäusern oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG´s in Deutschland. Bei WEG müssen die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Ihr persönlicher Zuschuss wird individuell berechnet. Er ergibt sich aus der Summe der förderfähigen Kosten der Maßnahme, multipliziert mit den Prozentsätzen der gewährten Förderungen. Der Gesamtprozentsatz wiederum ergibt sich aus der Grundförderung von 30% und einer oder mehrerer Bonusförderungen.
In Summe sind maximal 70% von 30.000 € förderfähiger Kosten, also bis zu 21.000 € Förderung als Zuschuss möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € zu erhalten.
Einzelmaßnahmen | Grund-förderung |
Effizienz- |
Klimageschwindig-keitsbonus | Einkommens-bonus |
Solarthermische Anlagen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Biomasseheizungen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmepumpen | 30 % | 5 % | 20 % | 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitions-mehrkosten) | 30 % | 20 % | 30 % | |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % |
Grundförderung
Die Grundförderung für eine neue Heizung beträgt 30 % und beinhaltet neben den Materialkosten auch Kosten für die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und Fachplanung samt Baubegleitung.
Bonusförderungen Die Bonusförderungen sind: Effizienzbonus, Klimagesch. und Einkommensbonus
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus beträgt 5 % und wird für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen und anteilig bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten gewährt.
Dies gilt nur, soweit als Wärmequelle Wasser, Abwasser, Erdreich oder ein natürliches Kältemittel genutzt wird.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20 % und wird gewährt, wenn Sie Ihre alte Heizung tauschen und fachgerecht demontieren und entsorgen. Dies beinhaltet funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre als Gas- oder Biomasseheizungen.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus beträgt 30 % und wird gewährt, soweit Ihr Haushaltsjahreseinkommen nicht mehr als 40.000 € beträgt. Die Summe bezieht sich auf die Summe im Einkommenssteuerbescheid des zweiten und dritten Vorjahres (im Jahr 2024 sind die Bescheide von 2022 und 2021 maßgeblich).
In fünf Schritten gelangen Sie sicher zur Auszahlung Ihrer Fördermittel:
1. Energieeffizienzexperten finden und beauftragen
Da Sie den Antrag nicht allein stellen können, benötigen Sie einen Energieeffizienzexperten, der für Sie den Antrag stellt. Sie können sich einen Experten aus der Energieeffizienzexpertenliste suchen, oder einfach unseren Antragsservice Heizung nutzen.
2. Leistungs- oder Lieferungsvertrag schließen
Sie benötigen einen geschlossenen Vertrag über das Vorhaben, um einen Antrag stellen zu können. Wichtig ist, dass Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung vom Fachunternehmen einholen. Die aufschiebende Bedingung sichert, dass Sie vom Vertrag zurücktreten können, sofern keine Zusage der KfW erteilt wird. Außerdem muss der Vertrag das geplante Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums nennen.
WICHTIG: Bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Dementsprechend benötigt der Lieferungs- oder Leistungsvertrag keine aufschiebende Bedingung.
3. Online den Zuschuss beantragen
Nach Registrierung im Kundenportal der KfW können Sie den Antrag unter dem Programm „BEG Heizungsförderung für Privatperson – Wohngebäude (458)“ stellen. Bei diesem Schritt benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) der Bestätigung zum Antrag (BzA) und den geschlossenen Fachunternehmervertrag. Beides laden Sie online hoch. Bei Fragen wird Ihnen Ihr Energieeffizienzexperte weiterhelfen.
4. Maßnahme umsetzen und Heizung erneuern
Sie können mit dem Vorhaben beginnen, sobald Sie die Zusage zum Zuschuss erhalten haben. Dazu haben Sie 36 Monate nach Erhalt der Zusage Zeit. Ihr Energieeffizienzexperte wird Ihnen nach Abschluss der Maßnahme die Umsetzung durch die „Bestätigung nach Durchfürhung (BnD)“ bescheinigen.
5. Auszahlung nach Einreichung der Nachweise erhalten
Zunächst loggen Sie sich im KfW-Kundenportal ein. Anschließend reichen Sie die BnD samt Rechnungen über die förderfähigen Kosten ein. Je nach Bonusförderungen werden weitere Dokumente erforderlich.
Der Antrag kann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden, sofern das Vorhaben vor dem 31.08.2024 begonnen wird. Daher ist keine aufschiebende Bedingung für den Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich.
Außerdem:
Ab sofort können Privatpersonen mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland den Zuschuss beantragen.
Voraussichtlich ab Mai 2024 gilt dies für Privatpersonen mit Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland. Bei WEG müssen die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Voraussichtlich ab August 2024 gilt dies für Privatpersonen mit vermieteten Einfamilienhäusern oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG´s in Deutschland. Bei WEG müssen die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt, können Sie unverzüglich mit dem Vorhaben beginnen. Sie haben dann 36 Monate für die Umsetzung Zeit.
Vor sechs Jahren verwirklichte sich die Familie Meier den Traum vom Eigenheim. Die umweltbewussten Eltern führten fortlaufend einige Sanierungsarbeiten durch, nur die alte Öl-Heizung ließ sie nachts nicht mehr ruhig schlafen.
Als sie von der KfW Förderung für Heizungsanlagen erfuhren, entschieden Sie sich, das Vorhaben einer neuen, umweltfreundlichen Wärmepumpe in die Tat umzusetzen.
Ohne die Förderung hätte sich die Familie die Heizung kaum leisten können, durch die Zuschüsse konnten sie jedoch über die Hälfte der Kosten sparen und sogar ihren alljährlichen Sommerurlaub ohne schlechtes Gewissen buchen.
Von den Gesamtkosten von 30.000 € wurden 16.500 € gefördert und 13.500 € durch Eigenkapital finanziert.
Kostenrechnung
Sanierungsmaßnahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Erschließung Wärmequelle und Baubegleitung
Wärmepumpe | 15.000 € |
Erschließung der Wärmequelle | 8.000 € |
Baubegleitung | 7.000 € |
Gesamtkosten | 30.000 € |
Finanzierungsstruktur: KfW Förderung von 55 % Zuschuss (30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus) | 16.500 € |
Eigenanteil | 13.500 € |
Gesamtfinanzierung | 30.000 € |
KfW Förderung oder Bafa: Wer fördert Heizungen ab 2024?
Seit dem 27.02.24 werden die Förderzuschuss-Anträge für „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ bei der KfW gestellt. Aktuell gilt dies nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Die Antragsgruppen für Mietobjekte folgen.Beim BAFA können ab sofort keine Förderanträge für Heizungen mehr gestellt werden.
Kann ich die KfW Förderung für die Heizung mit der BAFA kombinieren?
Der KfW Zuschuss 458 kann mit der KfW Kreditvariante 358/359 kombiniert werden.
Sofern Sie schrittweise umfangreichere Sanierungen über die Heizung hinaus z.B. für die Gebäudehülle Ihrer Immobilie planen, lohnt es sich parallel auch beim BAFA weitere Fördermittel zu beantragen.
Hierfür sollten Sie im ersten Schritt einen iSFP beantragen, der Ihnen zunächst einen Überblick über ihre Maßnahmen gibt und Ihnen darüber hinaus weitere Fördermittel freischaltet.
Wo kann ich mich noch informieren?
Weitere Infos und Antworten zu Fragen rund um Förderungen für Heizungen finden Sie auch direkt bei der KfW.
immo-finanzcheck.de
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