Egal ob Altbau oder Neubau, als Hausbesitzer brauchen Sie eine Vielzahl von Versicherungen. Aber Sie können aufatmen: Nicht alle Versicherungen sind obligatorisch. Einige von ihnen müssen nur in Sonderfällen abgeschlossen werden. Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen Sie tatsächlich benötigen und welche nicht.
Mit dem Bau oder Kauf eines Hauses tätigen Sie wahrscheinlich die größte Investition Ihres Lebens. Wen verwundert es also, wenn man sein Eigentum entsprechend schützen möchte? Außerdem kann ein Schaden einen tiefen Einschnitt in das bereits strapazierte Haushaltskonto reißen.
Sie können Ihr Eigentum mit den verschiedensten Versicherungen absichern. Hierbei sollten Sie Ihre finanzielle Situation bei der Wahl des Versicherungsschutzes berücksichtigen. Als Paar haben Sie beispielsweise andere finanzielle Möglichkeiten als eine Familie. Je stabiler Ihre finanzielle Lage ist, desto geringer kann theoretisch der Versicherungsschutz ausfallen. Sieht die Situation anders aus, muss vielleicht ein umfassenderes Versicherungspaket geschnürt werden.
Als Besitzer wollen Sie Ihr Haus hegen und pflegen. Wenn dann doch mal etwas schiefgeht, ist es gut, die richtige Versicherung zuvor abgeschlossen zu haben. Sie sparen dann nicht nur Geld, sondern schonen auch Ihre Nerven.
Diese Versicherung zählt zu den Sachversicherungen und haftet für Schäden am Haus. Der Schutz erstreckt sich aber auch auf Nebengebäude, wie Gartenhäuser, Garagen, Geräteschuppen und Zäune, die sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Durch Feuer, Sturm und Wasser sowie Diebstahl und Glasbruch verursachte Schäden sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Die Versicherung gilt nicht für Nebengebäude oder Anbauten, die nach dem Abschluss der Versicherung errichtet werden. Aus diesem Grund sollten Sie der Versicherung rechtzeitig Bescheid geben und diese über geplante Veränderungen informieren.
Die Kosten für Reparaturen, die aufgrund von Schäden am Haus anfallen, werden von der Gebäudeversicherung ersetzt. Fällt Ihr Haus einem Brand zu Opfer, kommt die Versicherung für den notwendigen Neubau der Immobilie auf. Die Versicherung übernimmt aber auch die Kosten für Aufräumarbeiten, die Absicherung des Grundstücks und die Behebung und Wiederherstellung, wenn Ihre Küche beispielsweise durch einen Wasserbruch ruiniert wird.
Hinweis: So kann ich die Gebäudeversicherung steuerlich absetzen
Von der Steuer können Sie alle Kosten absetzen, die dem Schutz oder der Vorsorge der eigenen Person dienen. Wenn Sie jedoch selbst in dem Haus wohnen, können Sie die Kosten der Gebäudeversicherung nicht absetzen. Sie können die Kosten nur dann geltend machen, wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben. Dann gelten die Einkünfte in Form der Miete vor der Steuer als Vorsorge. Diese können Sie als sogenannte Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Welche Kosten fallen für mich bei der Gebäudeversicherung an?
Die Kosten für diese Versicherung lassen sich nicht genau beziffern. Zu viele Risiken und Faktoren haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Bauweise und die Art der Bedachung, aber auch der Standort oder die Nutzung des Hauses spielen eine Rolle. Der Wert des Hauses beeinflusst auch die Versicherungskosten. Dieser wird mit dem Wert 1914 berechnet und besagt, welchen Wert das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Versicherer ziehen dieses Jahr als Vergleichswert zurate, da die Baupreise damals besonders stabil waren.
Während jeder Hausbesitzer die Gebäudeversicherung abschließen muss, ist der Abschluss der zwei folgenden Versicherungen für viele Besitzer optional. Allerdings gibt es bei der zweiten Versicherung, der Elementarschadenversicherung einen Sonderfall, bei dem die Hausbesitzer verpflichtet sind, diese zusätzlich abzuschließen.
Als Hausbesitzer müssen Sie auch für Schäden aufkommen, die durch Ihr Haus entstehen. Dann ist Ihre Immobilie oder dessen Umgebung für die Schäden Dritter verantwortlich. In diesen Fällen kommt eine Gebäudehaftpflichtversicherung – die eine Form der privaten Haftpflichtversicherung ist – für die Schadensansprüche dieser Parteien auf. Sie haben den Schnee nicht geräumt und ein Passant rutscht aus? Ein Ziegel fällt von Ihrem Dach auf ein parkendes Auto? Auch hier kann Ihnen die Versicherung unter die Arme greifen.
Sie leben in einer Umgebung, die sich durch besonders heftige Wetterverhältnisse oder eine außergewöhnliche geografische Lage auszeichnen? Dann wird Ihr Haus vielleicht vom Versicherer als überdurchschnittlich gefährdet eingestuft. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie um den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nicht herumkommen.
Wenn Ihr Haus an einem See- oder Flussufer, in Hanglage oder einer Bergregion steht, ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht. Naturkatastrophen wie Erdbeben und -rutsche, Lawinen und sogar Bodenabsenkungen deckt die Schadensversicherung ebenfalls ab.
Extreme Wetterverhältnisse lösen oft Überschwemmungen, Starkregen, Hagel und andere Extreme aus. Solche Risiken werden von der Elementarschadenversicherung auch getragen. Ob andere Schäden wie beispielsweise Veränderungen des Grundwassers berücksichtigt sind, müssen Sie mit Ihrer Versicherung klären.
Je nach Region und der dort vorherrschenden Wetterverhältnissen können die Verträge und die Leistungsverzeichnisse einer Elementarschadenversicherung stark variieren.
Hinweis: Muss ich versichert sein, wenn ich ein Haus baue?
Auch beim Hausbau kann einiges schiefgehen. Damit Ihr Leben nicht unnötigerweise auf den Kopf gestellt wird, gibt es eine Reihe von Versicherungen, die Sie als Bauherr abschließen können. Mit einer Grundstückshaftpflichtversicherung können Sie Ihr unbebautes Grundstück, wenn es länger nicht bebaut wird, versichern. Ansonsten haften Sie bei Unfällen Dritter. Auch eine Baustelle birgt Gefahren. Wenn Handwerker oder Baustellenbesucher auf der Baustelle Schaden nehmen, kann es teuer werden. Den Schutz kann hier eine Bauherrenhaftpflicht übernehmen. Während der Bauphase können Schäden am Bau entstehen: Schlechtes Wetter, Diebstahl oder Vandalismus machen das Leben eines Bauherrens schwer. Die Bauleistungsversicherung deckt nicht nur diese Probleme, sondern auch Schäden, wie Glasbruch sowie Material- und Konstruktionsmängel ab. Explosion, Brand oder Blitz am Bau sind seltene Phänomene. Eine Feuerrohbauversicherung gilt bis zum Einzug ins Haus. Danach haftet die Gebäudeversicherung.
Neben dem Thema Versicherungen interessieren Sie sich nach wie vor für die generelle Frage, wie ein Hauskauf abläuft? Dann laden Sie gerne unseren Ratgeber „Wie kaufe ich ein Haus?“ herunter, der Sie bei Ihrem Hauskauf Schritt für Schritt begleitet:
VIANTIS AG
immo-finanzcheck.de
Roßstraße 92
40476 Düsseldorf
Deutschland
Immobilie finden
Immobilie finanzieren
© 2023 VIANTIS AG