7. September 2023
In den letzten Monaten hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderprogramme erweitert und wird demnächst auch die Neubauförderung wieder anbieten. Die Förderung ist darauf ausgelegt, Eigentümer beim Bau eines neuen Hauses finanziell zu unterstützen. Das überarbeite KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) war eigentlich ab Januar 2023 geplant, wurde jedoch auf März verlegt.
Das neue KfW-Programm ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die 750 Mio. Euro schwere, staatliche Förderung belohnt damit ab 2023 klimafreundliches Bauen. Neu erbaute Gebäude sollen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom auszeichnen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Aspekte der überarbeiteten Förderung kurz zusammengefasst:
KfW-Kredite gibt es für den Neubau und Ersterwerb neu gebauter energieeffizienter und klimafreundlicher Gebäude, die gewisse Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Gleichzeitig ist der energetische Standard eines Effizienzhauses 40 oder eines Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorzuweisen. Mehr Fördermittel sind möglich, wenn die Gebäude zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erreichen. Mit der überarbeitete Neubauförderung ab 2023 sollen die CO₂- -Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Mio. Tonnen CO₂- -Äquivalente verringert werden.
Wenn Sie die Förderung für Ihren Neubau in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Erfüllen Sie alle Anforderungen, erhalten Sie für die KFN-Stufe Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) einen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Wenn Sie eine KFN-Förderung in der Stufe KFWG-Q bzw. KFNWG-Q in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie ebenfalls die Anforderungen der Stufe KFWG bzw. KFNWG erfüllen. Zusätzlich gilt es für Sie eines der folgenden Siegel vorweisen:
Sollten Sie die genannten Anforderungen erfüllen, erhalten Sie für die KFN-Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG - Q) einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Die „Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ finden Sie hier zum Download.
Die KfW Neubau Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ kann durch die nachfolgenden Gruppen beantragt werden:
Die Förderung für den Neubau erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Diese können von Privatpersonen, Investoren, Genossenschaften und Unternehmen über ihre Förderbanken beantragen. Kommunen und Landkreise erhalten KfW Zuschüsse für den Neubau.
Für die Durchführung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig. Anträge für die KfW Neubau-Förderung sind ab dem 01. März 2023 und vor dem Beginn Ihres Bauvorhabens zu stellen. Selbstverständlich können Sie Ihren KfW-Kredit ganz unkompliziert auch über uns beantragen – denn die Finanzpartner der KfW sind auch unsere Partner.
Die Entwicklung am Kapitalmarkt bildet die Grundlage für den Zinssatz KfW-Förderung. Die zur Verfügung gestellte Zinsverbilligung beträgt bei einer 35-jährigen Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bis zu 4% des Kreditbetrages pro Jahr.
Ergänzend zur Förderung beim Neubau gibt es ab Juni 2023 eine Wohneigentumsförderung für Familien, die ein Kind oder mehrere haben und ein maximales Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Förderungsgrenze beim Jahreseinkommen um 10.000 Euro jedoch. Das Bauministerium plant einen Zins vergünstigten Kredit mit einer Zinsverbilligung von 2 bis 4 Prozentpunkten. Bei der Wohneigentumsförderung gibt es, je nach Standard, unterschiedlich hohe Kredite:
Im Januar wurden KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren bereits vor dem Ende der Antragsfrist gestoppt, die aufgrund der enorm hohen Anzahl der Anträge und fehlenden Mittel nicht bewältigt werden konnten. Von dem Förderstopp betroffen waren alle drei KfW: Programmbereiche: Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau (EH / EE 55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH / EE 40) und Energetische Sanierung. Im April 2022 wurde das Programm „EH 40“ mit verschärften Kriterien gestartet.
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