3. November 2023
Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 01.01.2018 eine Neuauflage der Hausbau-Förderung gestartet, um die notwendige Schaffung von Wohnraum voranzutreiben. Wie die von 1995 bis 2005 gewährte Eigenheimzulage unterstützt auch das neue Baukindergeld vor allem Familien mit Kindern, um ihren Traum der eigenen vier Wände zu verwirklichen.
Für Sie und Ihre/n Partner/in oder als Alleinerziehende ist dies in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise eine Spitz-auf-Knopf-Rechnung. Damit der Traum auf lange Sicht nicht zum Albtraum wird, muss genau kalkuliert werden. Neben Ihrem Einkommen spielt ein solider Grundstock an Eigenkapital eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung.
Hier greift der attraktive Bauzuschuss des Staates: Eine Familie mit zwei Kindern erhält beispielsweise eine stattliche Summe von bis zu 24.000 Euro, in Bayern sogar noch mehr. Welche Bedingungen im Detail gelten und wie Sie die Fördermittel sinnvoll in das Projekt Eigenheim einbringen können erfahren Sie im Weiteren.
Neuigkeiten: Für das Baukindergeld wird der Förderzeitraum verlängert
Am 31. Mai 2022 beschloss der Bundestag nach zweiter Beratung den Etat 2022 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Größter Einzelposten der gesamten geplanten Ausgabe ist das Baukindergeld mit etwa 990 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr lag dieser Posten noch bei 896 Millionen Euro. Somit kann die KfW auch weiterhin bis zur Deadline Haushalte mit Kindern finanziell mit dem Baukindergeld unterstützten.
Für Baugenehmigungen und Kaufverträge wurde die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Gründe für diese Anpassungen sind die Pandemie und auch die damit verbundenen Verzögerungen, die sowohl den Hausbau als auch die Genehmigung von Bauanträgen betreffen. Mit dem 31. März 2021 läuft das Baukindergeld aus. Auf dem Kaufvertrag Ihrer Immobilie muss dann das zuvor genannte Datum stehen. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie bei der KfW bis zum 31. Dezember 2023 beantragen – hier bleibt Ihnen also noch ein wenig Zeit zum Handeln.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen folgende Punkte zutreffen:
Der Anspruch auf Baukindergeld ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt und endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres (z. B. im Falle eines Studiums).
Bis Januar 2019 wurden wesentlich mehr Anträge für gebrauchte Immobilien als für neue Häuser gestellt. Das liegt sicher daran, dass die Beantragung erst nach Einzug erfolgen kann, und dies bei einem Neubau länger dauert. Insgesamt ist ein Run auf die Fördermittel zu verzeichnen. Wer schon länger mit dem Gedanken spielt, sollte sich gezielt nach der passenden Immobilie umsehen. Egal ob ein gebrauchtes Haus mit individuellem Charakter, eine Eigentumswohnung oder ein modernes Haus nach neuestem Standard - alle Objekte werden gefördert.
Hinweis: Fristablauf Baugenehmigung
Wenn Sie Häuslebauer sind oder sich mit dem Thema beschäftigen, sollten Sie den Fristablauf zum 31.03.2021 im Visier haben. Denn dieses letztmögliche Datum für die endgültige Baugenehmigung naht schnell. Neben der Suche nach dem passenden Grundstück und einer zuverlässigen Hausbaufirma vergeht noch viel Zeit, bis die detaillierte Planung abgeschlossen und genehmigt ist.
Sie können den Antrag des Programms "KfW 424" seit dem 18.09.2018 online im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Er wird nicht im Vorfeld, sondern erst nach dem Einzug gestellt. Im Anschluss an die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde erhalten Sie die Meldebestätigung zum Nachweis des Einzugsdatums. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug stellen.
Nach einer Bestätigung der KfW über den Antragseingang erfolgt die Legitimation per Video-Identifizierung oder mit Postident-Verfahren. In einer E-Mail erhalten Sie dann die Nachricht, dass Sie die erforderlichen Nachweise zum Antrag hochladen können. Dies wird allerdings erst ab Ende März 2019 der Fall sein.
Der letztmögliche Tag für die Beantragung des Baukindergelds ist der 31.12.2023 (z. B. aufgrund von Verzögerungen bei Neubauten).
Diese Unterlagen sind notwendig:
Wird die Immobilie bereits zur Miete bewohnt, zählt anstelle des Einzugstermins das Datum des Kaufvertrags.
Nach positiver Prüfung der KfW erhalten Sie eine Bestätigung über die Auszahlung der Hausbau-Förderung. Bis das erste Geld fließt dauert noch eine Weile, da die KfW erst ab März 2019 mit der Prüfung der Unterlagen beginnt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Es wird nur so lange ausbezahlt, wie Mittel vorhanden sind.
Sie haben einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro (bei einem Kind) beträgt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Dabei kann das Bruttoeinkommen höher sein, da dieses um Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert wird.
Die Obergrenzen für das Haushaltsnettoeinkommen liegen bei:
Maßgeblich für die Berechnung ist das Durchschnittseinkommen (netto) des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. So dürfen bei Ihrem in 2019 gestellten Antrag Ihre durchschnittlichen Einkünfte aus 2016 und 2017 nicht die Obergrenzen überschreiten. Prüfen Sie hierzu Ihre entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
Pro Jahr und Kind erhalten Ihre Familie und Sie – falls Sie dazu berechtigt sind – je 1.200 Euro Zuschuss über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.
Die maximalen Fördersummen liegen bei:
Aufgrund der jährlichen Auszahlung steht die zusätzliche Liquidität nicht sofort als Eigenkapital zur Verfügung. Doch die klare Ausgestaltung der Bedingungen ermöglicht Ihnen eine optimale Integrierung der regelmäßigen Zahlungen in die Baufinanzierung.
Um die jährlichen Zahlungen des Staates als Sondertilgung in ein langfristig festgeschriebenes Darlehen einfließen zu lassen, müssen Sie dies gesondert im Darlehensvertrag vereinbaren.
Die jährlichen Sonderzahlungen wirken sich positiv auf die Zinskosten aus. Zudem schreitet die Tilgung der Darlehensschuld schneller voran, die Laufzeit verkürzt sich. Vergleichen Sie anhand von Tilgungsplänen den detaillierten Verlauf mit und ohne Sondertilgung – es lohnt sich!
Eine weitere Möglichkeit ist die Einzahlung des Kinderbaugeldes in einen Bausparvertrag. Die Bausparsumme kann aufgrund der kalkulierbaren Höhe des Bauzuschusses optimiert werden. Was sonst mühevoll an Eigenkapital eingebracht werden muss, fließt durch die Förderung von ganz alleine ein. Der Finanzierungsbaustein Bausparvertrag bietet Ihnen Zinssicherheit über die komplette Laufzeit hinweg, egal wie die Zinslandschaft in zehn Jahren aussehen wird.
Da junge Familien i. d. R. nur einen geringen finanziellen Spielraum haben, kommt die jährliche Liquiditätsspritze gerade recht. Ein Elternteil arbeitet vielleicht aufgrund der Kindererziehung nicht oder nur in Teilzeit. Die Einrichtung des Hauses ist noch nicht abgeschlossen, das Auto oder die Waschmaschine streiken. Das Baukindergeld kann Ihre Engpässe durch unvorhergesehene Kosten abfedern. Die zusätzliche Liquidität sollten Sie aber keinesfalls für unnötige Konsumzwecke verbrauchen.
Neben den reinen Baukosten fallen für Sie auch Kosten für die endgültige Fertigstellung an. Erst später erfolgt die Innenausstattung oder Gestaltung der Außenanlagen wie Terrasse, Hof, Zaunanlage und Garten. Nachdem die Mittel hierfür erst zeitlich verzögert benötigt werden, kann der staatliche Bauzuschuss dafür eingesetzt werden und die Finanzierungssumme etwas geringer gehalten werden. Eine realistische Planung und Kalkulation ist hierbei enorm wichtig, um Finanzierungslücken zu vermeiden.
Der Hauskauf wird durch das staatliche Baukindergeld erleichtert. Doch die weitreichende Entscheidung eines Immobilienerwerbs und der Baufinanzierung muss professionell geplant und auf sichere Füße gestellt werden. Klicken Sie einfach auf den folgenden Button und informieren sich ausführlich anhand der wertvollen Informationen unseres 21-seitigen PDF-Ratgebers rund um das Thema: „Wie kaufe ich ein Haus?".
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