7. September 2023
Wer träumt nicht von einer Ferienwohnung an der See oder einem Rückzugsort, der neue Perspektiven bringt? Oder gehören Sie zu den Angestellten, die aufgrund Ihrer Arbeit zwischen zwei verschiedenen Wohnungen pendeln? Für viele Menschen bietet ein Zweitwohnsitz viele Vorteile. Wer sich auf die Suche nach einem zusätzlichen Wohnsitz macht, stellt schnell fest, dass es komplizierter ist, als vielleicht gedacht. Hier muss man nicht nur an die doppelte Miete denken, sondern auch die Zweitwohnungssteuer berücksichtigen.
Was muss bei einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden? Wie wird die Zweitwohnungssteuer berechnet? Und wie meldet man seinen Zweitwohnsitz richtig an? In diesem Beitrag beantworten wir diese und andere Fragen rund um den zweiten Wohnsitz.
Laut § 22 BMG (Bundesmeldegesetz) ist die Wohnung, die vorwiegend bewohnt wird, der Hauptwohnsitz.
Der Ort, an dem Sie in der Wahlliste stehen und Ihr Wahlrecht ausüben können, ist übrigens auch Ihr Hauptwohnsitz. Der Nebenwohnsitz ist also die Wohnung, in der Sie die wenigste Zeit verbringen.
Zeit ist nicht immer der entscheidende Faktor, mit der bestimmt wird, welche Wohnung Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Es gibt zwei Sonderfälle, die bei der Bestimmung eine Rolle spielen können:
Was als Wohnung definiert werden kann, entscheidet jede Gemeinde und Stadt selbst. Die Kommune hat den Begriff unzureichend oder gar nicht definiert? Dann schauen Sie sich die Bauordnung an, die im jeweiligen Bundesland gilt. Laut dieser muss eine Wohnung mindestens
Die Gemeinde bezieht sich in ihrer Satzung auf das Melderecht? Dann ist jeder umschlossene Raum eine Wohnung. Dieser muss zum Wohnen und Schlafen benutzt werden. Auch eine Gartenlaube kann in diesem Fall ein Zweitwohnsitz sein.
Informieren Sie sich also vorab, um herauszufinden, auf welcher Grundlage Ihr zweiter Wohnsitz am jeweiligen Ort als solcher definiert ist. Ansonsten können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden.
Laut § 21 BMG haben Sie nach dem Einzug 14 Tage Zeit Ihre Haupt- und/oder Nebenwohnung zu melden. Denn in Deutschland gilt für beide Wohnsitze die sogenannte Meldepflicht – auch für Ferienimmobilien. Für die Anmeldung ist entweder das Einwohnermeldeamt oder das sogenannte Bürgerbüro der Gemeinde oder Stadt, in der sich Ihre Nebenwohnung befindet, verantwortlich. Die Frist von 14 Tagen haben Sie überzogen? Es ist möglich, dass Sie ein kleines Bußgeld zahlen müssen.
Es schadet aber nicht, bei der Stadt oder der Gemeinde nachzufragen, in welcher Höhe das Bußgeld zu begleichen ist. Vielleicht wurde es aufgrund der häufig überlasteter Ämter noch nicht verhängt. Weitere Details und Informationen finden Sie auf dem Webauftritt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Grundsätzlich besteht in Deutschland die Meldepflicht. Im § 27 BMG sind allerdings eine Reihe von Ausnahmen festgeschrieben. Sie wohnen weniger als sechs Monate in der Wohnung? Dann müssen Sie die Zweitwohnung weder an- noch abmelden. Doch was passiert, wenn Sie doch länger als ein halbes Jahr in der Wohnung verweilen? Nach Ablauf der sechs Monate sollten Sie dann innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung vornehmen. Ansonsten können Bußgelder fällig werden.
Sie verbringen Ihre Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft? Dann ist keine Anmeldung notwendig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie eine Unterkunft bewohnen,
Die Anmeldung einer zweiten Wohnung ist häufig kostenlos. Selten wird eine Anmeldegebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr sprengt aber keinen Rahmen, denn diese liegt bei etwa 10 Euro. Ansonsten müssen Sie mit keinen weiteren Kosten rechnen.
Wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro anmelden, ist es sinnvoll, dass dafür benötigte Formular vor dem Anmeldetermin auszufüllen. Das Anmeldeformular finden Sie auf dem Webauftritt der jeweiligen Behörde und können es dort auch herunterladen. Ihren Personalausweis und eine zuvor ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sollten Sie auch mitbringen. Bei letzteres handelt es sich um ein Dokument, mit dem Ihr Vermieter bestätigt, dass er Ihnen die Wohnung zum Wohnen überlassen hat.
Was gehört noch in eine Wohnungsgeberbestätigung? Notwendige Angaben sind in § 19 BMG festgehalten:
Nicht immer muss der Vermieter diese Bestätigung anfertigen. Sie sind Eigentümer der Zweitwohnung? Dann müssen Sie das Dokument für sich selbst ausfüllen.
Wenn Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen, muss der Hauptmieter – der in diesem Fall zum Vermieter wird – die Bestätigung unterzeichnen. Sie ziehen zu Ihren Eltern? Dann sind diese auch Wohnungsgeber.
Ihnen droht ein Bußgeld, wenn Sie sich innerhalb der Anmeldungsfrist, die 14 Tage beträgt, nicht melden. Je nach Länge der Überschreitung können sich die Beträge bis zu 1000 Euro belaufen. Wie bereits erwähnt sind die meisten Ämter überlastet. Es kann also vorkommen, dass darüber hinweg gesehen wird.
Allerdings sollten Sie mit dem Antrag nicht zu spät dran sein. Ihnen kann Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, wenn Sie Ihren zweiten Wohnsitz über einen langen Zeitraum bewusst nicht gemeldet haben.
Hierbei kommt es immer darauf an, wo Sie Ihre zweite Wohnung haben. Von Stadt zu Stadt ist es unterschiedlich, ob Sie eine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen oder nicht. Städte bevorzugen es, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bei ihnen anmelden. Denn eine Stadt erhält dann einen Zuschuss, der aus dem kommunalen Finanzausgleich kommt.
Mit einem Zweitwohnsitz nutzen Sie aber auch öffentliche Wege und Einrichtungen. Aus diesem Grund erheben viele Städte auch eine Zweitwohnungssteuer. Informieren Sie sich am besten vorab bei der jeweiligen Stadt, ob Sie diese Steuer zahlen müssen oder nicht.
Jede Kommune kann selbst bestimmen, wie hoch diese Steuer ausfällt. Per Gesetz ist die Zweitwohnungssteuer nicht festgelegt. Doch es gibt eine Berechnungsgrundlage, die von allen genutzt wird: die Jahresnettokaltmiete. Der von der Kommune festgesetzte Steuersatz wird auf diese angewandt. Durchschnittlich liegt die Steuer bundesweit bei 10 Prozent.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, mit denen Betroffene von der Zweitwohnungssteuer befreit sind. Dazu zählen:
Müssen Studenten Zweitwohnungssteuer zahlen?
Eine Zweitwohnung ist bei Studenten gar nicht so unüblich. Doch von der Steuer ist man damit nicht befreit. Einzige Lösung: Der Student meldet seinen bisherigen Wohnsitz ab und meldet die Studentenwohnung als Hauptwohnung an.
Die doppelte Haushaltsführung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Menschen zu entlasten, die aus beruflichen Gründen eine Zeitwohnung benötigen. Diese Kosten können als Werbungskosten beim Finanzamt angegeben werden.
Damit eine doppelte Hausführung anerkannt wird, müssen vier Punkte erfüllt werden:
Sie erfüllen alle genannten Punkte? Dann erkennt Ihnen das Finanzamt auch die doppelte Haushaltsführung an. Steuerlich können Sie Kosten der Zweitwohnung für Fahrtkosten, Umzugskosten und Zusatzkosten, die in den ersten drei Monaten beispielsweise für Lebensmittel oder andere Dinge, die als Verpflegung zählen, angefallen sind, als sogenannte Werbungskosten absetzen.
Die Voraussetzung für all dies ist allerdings, dass Sie diese Kosten nicht von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei zurückbekommen. Maximal 1000 Euro können pro Monat abgesetzt werden – etwa 12000 Euro im Jahr.
Eine Zweitwohnung ist für viele Berufstätige ein Muss, andere Menschen erfüllen sich damit einen Traum. Über einen zweiten Wohnsitz zu verfügen bedeutet aber auch zusätzliche Kosten: Es kann eine doppelte Miete anfallen. Hinzu kommen Betriebskosten für Haupt- und Zweitwohnung und unter Umständen eine Zweitwohnsitzsteuer – die Höhe abhängig von Stadt und Gemeinde.
Wenn Sie sich dieser Kosten bewusst sind, über ausreichend finanzielle Möglichkeiten verfügen und sich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer schlau gemacht haben, steht dem Erwerb einer Zweitwohnung nichts mehr im Weg.
VIANTIS AG
immo-finanzcheck.de
Roßstraße 92
40476 Düsseldorf
Deutschland
Immobilie finden
Immobilie finanzieren
© 2023 VIANTIS AG