3. November 2023
Es gibt eine Menge guter Gründe, um eine Haushaltshilfe zu Hause zu beschäftigen. Zusatzbelastungen im eigenen Job, Krankheit oder hohes Alter machen es häufig schwierig oder unmöglich, den Haushalt alleine zu schmeißen. Manche Menschen möchten sich auch einfach ein bisschen Luxus gönnen und die vermeintlich lästigen Arbeiten von jemand anderem erledigen lassen.
Aber welche Kosten kommen bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Sie zu? Welche Arten der Anstellung gibt es und welche Richtlinien müssen beachtet werden? Wir verraten es Ihnen.
Der Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe ist breit gefächert und abhängig davon, wen Sie suchen und was Sie mit dieser Person absprechen. Bei den Aufgaben kann es sich um Dinge handeln, die die Bezeichnung „Putzkraft“ gut abdeckt: das Putzen von Böden, Fenstern, Badezimmern und anderen Orten im Haus sowie das Waschen und/oder Bügeln. Eine Haushaltshilfe kann jedoch – je nach Ihren Anforderungen – auch das Kochen, Kinderhüten, die Pflege einer pflegebedürftigen Person oder sogar verschiedene Arbeiten im Garten für Sie erledigen.
Sie sollten sich also, bevor Sie sich auf die Suche nach einer passenden Haushaltshilfe begeben, darüber im Klaren sein, welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernehmen soll.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe betragen normalerweise zwischen 10 und 25 Euro pro Stunde. Dieses Spektrum ergibt sich aus Ihren Anforderungen sowie dem Beschäftigungsverhältnis, in dem die Haushaltshilfe bei Ihnen arbeitet: Wollen Sie eine private Putzfrau beschäftigen? Wenden Sie sich lieber an eine Reinigungsfirma? Oder ist Ihre Putzfrau sogar selbstständig?
Auch von Region zu Region können sich die Kosten für eine Haushaltshilfe voneinander unterscheiden.
Bei einer privat von Ihnen angestellten Putzfrau müssen Sie üblicherweise mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro netto pro Stunde rechnen. Wichtig ist, dass Sie den aktuell geltenden Mindestlohn nicht unterschreiten dürfen. Dieser liegt seit 2022 bei 12,00 Euro pro Stunde.
Angebote für private Haushaltshilfen finden Sie über Internetportale, Zeitungsannoncen, das schwarze Brett im Supermarkt oder auch einfach im Bekanntenkreis.
Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Putzfrau privat anzustellen, müssen Sie diese Tätigkeit anmelden – alles andere wäre Schwarzarbeit, die vom Staat mit teils empfindlichen Strafen belegt wird. Bei geringfügig Beschäftigten in einem Privathaushalt kann es Strafen von bis zu 5.000 Euro geben, vor einem gewerblichen Hintergrund wird die Beauftragung mit Schwarzarbeit mit bis zu 50.000 Euro – in Einzelfällen sogar bis zu 300.000 Euro – geahndet.
Dazu melden Sie die Tätigkeit bei der Minijobzentrale an. Der zentrale Ansprechpartner dafür ist die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, die alle Einzelheiten rund um die Anmeldung übernimmt. Die Anmeldung selbst ist eine einzelne Seite, die binnen weniger Minuten ausgefüllt werden kann. Das geht übrigens auch online: Nähere Infos dazu finden Sie bei der Minijobzentrale.
Mit der Anmeldung kommen dann weitere laufende Abgaben für Sie hinzu, die sich jedoch sehr im Rahmen halten. Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen auf 450-Euro-Basis nämlich niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber.
Zu diesen Abgaben zählen: jeweils fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer, ein Beitrag von 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung plus geringe Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft. Insgesamt betragen die Abgaben höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts.
Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe brauchen Sie folgende Dokumente:
Von Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie:
Rechenbeispiel 1 - Private Haushaltshilfe:
Sie stellen eine private Haushaltshilfe ein. Die Person hat bereits mehrjährige Erfahrung und Sie leben in einer deutschen Großstadt. Ein Stundenlohn von rund 12 Euro pro Stunde ist hier realistisch. Die Haushaltshilfe kommt zwei Mal die Woche für insgesamt 4 Stunden bei Ihnen vorbei.
4 Stunden x 4 Wochen (pro Monat) x 12 Euro = 192 Euro
Abgaben: Maximal 14,8% von 192 Euro = 28,41 Euro
Monatliche Kosten für die private Haushaltshilfe: 220,41 Euro
Wenn Sie eine Haushaltshilfe anstellen, die selbstständig ist, oder über eine Reinigungsfirma eine Haushaltshilfe suchen, wenn Sie den Service also ‚auf Rechnung‘ beziehen, entfallen die Anmeldung und der nötige Papierkram. Das übernimmt in einem solchen Fall die Reinigungsfirma oder Haushaltshilfe für Sie.
Dafür müssen Sie hier jedoch auch mit höheren Kosten pro Stunde im Vergleich zur privat angestellten Haushaltshilfe rechnen. Gewerblich angestellte Haushaltshilfen kosten für gewöhnlich zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde. Beachten Sie: Wie auch bei den privaten Haushaltshilfen ist dieser Wert ein grober Richtwert, der sich von Region zu Region – oder auch von Stadtteil zu Stadtteil – unterscheiden kann.
Rechenbeispiel 2 – Reinigungsfirma oder selbstständige Haushaltshilfe:
Bei den gleichen Voraussetzungen wie in Beispiel 1 (wohnhaft in einer deutschen Großstadt, mehrjährige Erfahrung, 4 Stunden pro Woche) ist ein Stundenlohn von 20 Euro realistisch.
4 Stunden x 4 Wochen (pro Monat) x 20 Euro = 320 Euro
Monatliche Kosten für eine Reinigungsfirma: 320 EuroBei einer selbstständigen Reinigungskraft, die kein Kleingewerbe betreibt, kommen hier womöglich noch 19% Mehrwertsteuer hinzu. Das wären bei 320 Euro Lohn insgesamt 60,80 Euro. Die monatlichen Kosten für eine selbstständige Putzfrau wären somit 380,80 Euro.
Die höheren Kosten entstehen durch folgende Ausgaben auf der Seite des Dienstleisters:
Die Kosten für eine Haushaltshilfe lassen sich zu 20% von der Steuer absetzen, sowohl bei der Beschäftigung einer privaten Haushaltshilfe auf Minijob-Basis (450-Euro-Basis) als auch bei einer gewerblichen Beschäftigung, zum Beispiel über eine Reinigungsfirma.
Bei einer privat angestellten Haushaltshilfe können insgesamt maximal 510 Euro pro Jahr in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Bei einer Haushaltshilfe, die im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt wird oder bei einer Anstellung über einen selbstständigen Dienstleister bzw. eine Reinigungsfirma können maximal 4.000 Euro jährlich abgesetzt werden.
Eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, muss also weder teuer, noch sonderlich kompliziert sein.
Zwar schwanken die Kosten regional und je nach Ihren Voraussetzungen an die Haushaltshilfe, was Erfahrung oder Aufgabenbereiche betrifft; bei Beschäftigung einer privaten Haushaltshilfe auf Minijob-Basis für vier Stunden pro Woche können Sie jedoch bereits ab 220 Euro im Monat Hilfe in Ihr Haus holen.
Die Anmeldung einer privaten Haushaltshilfe ist unkompliziert – wenn Sie für etwas mehr Geld einen Dienstleister beauftragen, fällt der Papierkram sogar ganz weg.
Nicht vergessen: Sie können außerdem die Kosten für eine Haushaltshilfe zu 20% von der Steuer absetzen.
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