Wer zahlt den kaputten Zaun? Was ist bei der Mittagsruhe zu beachten? Antworten auf all diese Fragen finden Sie im Nachbarschaftsrecht. Hier sind viele gesetzliche Aspekte geregelt. Was dieses Recht alles beinhaltet und wie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu verstehen ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Zivilgerichte dürfen sich Jahr für Jahr mit den Streitigkeiten unter Nachbarn beschäftigen: Laute Musik, Geruchsbelästigung oder Probleme mit Haustieren zählen zu den häufigsten Fällen.
Da es keine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift gibt, ist das Nachbarschaftsrecht Sache der Bundesländer. Das sogenannte Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme steht allerdings immer über den landesrechtlichen Vorschriften im Nachbarschaftsrecht. Dahinter steht der Kerngedanke: Jeder Mensch sollte auch die Interessen und Bedürfnisse seiner Nachbarn im Rahmen der Nutzung seines Wohneigentums oder seiner Mietimmobilie berücksichtigen. Das heißt, dass Sie einige Aktivitäten Ihrer Nachbarn – die Sie vielleicht als kurzfristige Störung empfinden – hinnehmen müssen.
Kommunikation ist auch bei Streitereien zwischen Nachbarn wichtig, um miteinander zu reden und wichtige Informationen auszutauschen. Sicherlich wird das nicht bei jedem Streit ganz so einfach sein. Was passiert, wenn die Streitereien zu komplex werden? Ab diesem Zeitpunkt ist das Nachbarschaftsrecht gefragt.
Die häufigsten Themen, über die sich Nachbarn streiten, sind: Ruhezeiten, Ruhestörungen und Lärmbelästigungen.
Der Lärm, den Kinder verursachen, zählt aber auch dazu. Hierfür gibt es bereits Regelungen, die unabhängig vom Bundesland gelten:
Ruhestörungen werden nicht nur durch Kinder, sondern auch durch Maschinen, Tiere, laute Musik, Menschen, Fahrzeuge und Arbeiten verursacht.
Wenn Ihr Nachbar die Ruhe stört, haben Sie verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Sie haben es beispielsweise mit einer lauten Partygesellschaft zu tun? In diesem Fall sorgen die Polizei oder das städtische Ordnungsamt für Ruhe. In anderen Fällen müssen zunächst Streitschlichter und dann das Gericht herangezogen werden.
Bei Mietimmobilien ist der Vermieter in der Pflicht, Ruhestörungen in der Nachbarschaft zu unterbinden. Geht er dabei nicht effektiv genug vor, haben Sie als Mieter das Recht auf eine Mietminderung. Grundsätzlich gilt sowohl für Mieter als auch Eigentümer: Wenn Ruhestörungen regelmäßig vorkommen, sollten Sie diese sorgsam dokumentieren. Das sogenannte Lärmprotokoll kann dann als Beweis genutzt werden.
Wenn es um Grundstücksgrenzen geht, kann es bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn um die folgenden Probleme gehen:
Das Nachbarschaftsrecht beinhaltet auch ein paar Regelungen, die mit Immobilien in Verbindung gebracht werden:
Was sollten Sie unternehmen, wenn der Streit doch einmal eskaliert? Gerichtsverfahren sind sehr kostspielig. Deswegen gibt es in den meisten Bundesländern Schlichtungsverfahren, die außerhalb des Gerichts durchgeführt werden. Ein Schlichtungsversuch ist auch die Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt eine Klage erheben dürfen. Allerdings fallen hierfür die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus.
Ein Schlichtungsverfahren kostet nur wenig Geld. Die Kosten liegen häufig im zwei- oder dreistelligen Eurobereich. Aus diesem Grund gilt in vielen Bundesländern, dass erst nach einem Scheitern des Schlichtungsversuchs die Klage erhoben werden darf.
Warum so viele Bundesländer auf das Schlichtungsverfahren setzen? Oft stehen persönliche Probleme bei dem Streit im Mittelpunkt. In der Regel werden hier keine wesentlichen Rechts- oder Rechtsgutsverletzungen begangen. Ein teures Gerichtsverfahren wäre unter diesen Umständen unangemessen.
Wie gut Sie sich mit Ihrem zukünftigen Nachbarn verstehen, kann auch mit der Wohnart zusammenhängen. Sie haben sich mit der Frage, wie und wo Sie wohnen wollen, noch nicht beschäftigt? Dann finden Sie vielleicht mit unserem Ratgeber “Haus oder Wohnung – Welcher Typ bin ich?” heraus, welche Wohnart für Sie die richtige ist.
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