15. März 2023
Ein Energieausweis oder Energiepass ist der energetische Steckbrief für eine Immobilie. In erster Linie wird er dafür genutzt, um die Energieeffizienz eines Wohngebäudes transparent darzulegen. So können Interessenten besser vergleichen und einschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen, wenn sie sich für den Kauf oder zum Mieten einer Immobilie entscheiden.
Tatsächlich ist der Gebäudeenergieausweis bei der Vermietung und dem Verkauf fast aller Immobilien mittlerweile Pflicht. Auch beim Bau eines eigenen Hauses benötigen Sie einen Energieausweis. Seit 2020 sind die Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Rund um den Energieausweis gibt es viele wissenswerte Informationen. Beispielsweise existieren zwei verschiedene Ausweise – den verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen nicht nur die Unterschiede dieser beiden Ausweise vor. Wir erklären Ihnen auch, wie Sie diesen Ausweis beantragen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Ein Energieausweis funktioniert wie ein Ampelsystem. Das heißt, es gibt einen grünen, orangen und roten Bereich:
Neben den farbigen Bereichen enthält der Ausweis aber auch noch eine genauere Einteilung in sogenannte Energieeffizienzklassen. A+ steht hierbei für eine gute Energieeffizienz und H spiegelt einen zu hohen Standard. Weitere Angaben geben unter anderem Auskunft über das Baujahr und die Art der Heizung.
Als Hauseigentümer braucht man nicht immer automatisch einen Energieausweis. Wer schon jahrelang in einem fertiggestellten Haus wohnt, braucht solch einen Ausweis nicht. Anders verhält es sich, wenn Sie im Begriff sind, eine neue Immobilie zu bauen.
Sobald Sie eine bestehende Immobilie neu vermieten oder verkaufen, sind Sie dazu verpflichtet, sich den Energieausweis des Objekts ausstellen zu lassen. Der Grund hierfür ist, dass potenzielle Käufer oder Mieter die Möglichkeit erhalten sollen, sich vor einer finalen Entscheidung über die Energieeffizienz zu informieren und anfallende Kosten vorab kalkulieren zu können.
Ebenfalls benötigt einen Energieausweis, wer ein Gebäude sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchführen lässt.
Eine allgemeingültige Berechnungsmethode gibt es allerdings nicht. Der Nachteil: Je nach Methode fallen die Ergebnisse manchmal unterschiedlich aus, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Tipp: Der Energieausweis gibt Hinweise darauf, wie Sie ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren können. Möglicherweise lässt sich der Wert Ihrer Immobilie somit durch kleinere Renovierungen steigern.
Was steckt hinter dem GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umfasst einen Regelkatalog, in dem festgelegt ist, welche energetischen Anforderungen Immobilien erfüllen müssen. Genauer gesagt enthält das Gesetz Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. In Kraft trat das GEG zum 1. November 2020 und dient dazu, die bisherigen Regelwerke des Energiesparrechts zusammenzufassen.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Dokumente – den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Da die notwendigen Daten auf verschiedenen Wegen erhoben werden, führen die beiden Varianten häufig zu unterschiedlichen Bewertungen über die Energieeffizienz. Außerdem lässt sich sagen, dass die Kosten für einen Bedarfsausweis häufig höher sind. Jedoch ist das Ergebnis auch aussagekräftiger.
Ein verbrauchsorientierter Energiepass zeigt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre auf. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das Ergebnis unter anderem vom Verhalten der Bewohner abhängt und somit nicht allgemeingültig ist.
In dem Fall, dass die Immobilie einige Zeit leersteht, gibt das Ergebnis ebenfalls keine konkrete Auskunft über den Energiestandard. In der Regel betragen die Kosten für einen Verbrauchsausweis zwischen 50 und 100 Euro.
Das Ergebnis des bedarfsorientierten Energieausweises oder Bedarfsausweises ist umfassender, da der komplette energetische Zustand des Objekts unter die Lupe genommen wird.
Der Wert, der auf dieser Basis entsteht, ist vom Verhalten der Mieter unabhängig und lässt sich somit besser mit den Werten von anderen Immobilien vergleichen. Je nach Größe des Gebäudes, liegen die Kosten zur Beantragung des bedarfsorientierten Energieausweises im Schnitt bei 250 bis 500 Euro.
Pflichtangaben im Exposé
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht geschrieben, dass bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienausschreibung enthalten sein müssen. Dabei handelt es sich um die folgenden Aspekte:
- Die Ausweisart (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert)
- Die Energieträger für die Heizung
- Das Baujahr der Immobilie
- Die Höhe des Energiebedarfs des Hauses oder der Wohnung?
- Die Effizienzklasse des Hauses oder der Wohnung (gilt nur bei Ausweisen ab dem 01. Mai 2014)
- Die Höhe der Co2-Emissionen des Hauses oder der Wohnung (gilt nur bei Ausweisen ab dem 01. Mai 2021)
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Eine vollständige Liste über berechtigte Anlaufstellen gibt es jedoch nicht.
Qualifizierte Austeller finden Sie beispielsweise auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme, die von der deutschen Energieagentur (dena) betreut wird. Einer weiteren dena-Liste können Sie ebenfalls geeignete Anbieter entnehmen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Bauingenieure oder Architekten für die Erstellung des Energiepasses zu beauftragen. Entsprechende Listen stehen Ihnen auf den Internetseiten der Ingenieur- oder Architektenkammern Ihres Bundeslandes zur Verfügung.
Was sind Kennzeichen für seriöse Anbieter?
Es ist nicht auszuschließen, dass Sie bei der Suche nach geeigneten Ausstellern zur Beantragung des Energieausweises auf unseriöse Stellen treffen. Damit Sie seriöse und unseriöse Anbieter unterscheiden können, sollten Sie auf die folgenden Dinge achten:
- Verlangen Sie einen Vertrag inklusive einer genauen Leistungsbeschreibung
- Prüfen Sie, auf welcher Grundlage die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises beruht
- Lassen Sie sich eine Schriftliche Bestätigung sämtlicher Daten und Angaben geben, die zur Erstellung des Dokuments verwendet werden
- Verlangen Sie eine Datenschutzzusicherung
- Prüfen Sie die Registriernummer, die Ihr Energieausweis enthalten sollte und zu behördlichen Kontrollen dient
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Art des Energieausweises. Für einen Verbrauchsausweis brauchen Sie die Abrechnungen der Energiekosten aus den letzten drei Jahren, Bilder des Gebäudes sowie Angaben zum Leerstand des Objekts.
Wenn Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis beantragen möchten, benötigen Sie ebenfalls die Energiekostenabrechnungen der letzten Jahre und Fotos sowie eine Baubeschreibung des Objekts. Ergänzend dazu sollten Sie die Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes, gegebenenfalls Unterlagen zur Modernisierungsmaßnahmen und das Schornsteinfeger- Protokoll der Abgasmessung bereithalten.
Beide Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. So können Dokumente, die hinsichtlich eines Hausbaus erworben wurden, auch innerhalb der Frist bei der Weitervermietung des Objekts genutzt werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass sich Immobilieneigentümer unbedingt Gedanken darüber machen sollten, ob sie einen Energieausweis benötigen, um ihn gegebenenfalls schnellstmöglich zu beantragen.
Denn, wer den Energieausweis bei einer Kontrolle nicht oder unvollständig vorlegt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Daher raten wir Ihnen: Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie Ihre Gegebenheiten.
VIANTIS AG
immo-finanzcheck.de
Roßstraße 92
40476 Düsseldorf
Deutschland
Immobilie finden
Immobilie finanzieren
© 2023 VIANTIS AG