3. November 2023
Viele Haushalte mit Gasgeräten in Deutschland müssen sich auf eine Umrüstung, die im Jahr 2015 angelaufen ist, einstellen. Wer nicht über die passenden Geräte verfügt, muss diese vielleicht sogar austauschen lassen. Egal, ob Umrüstung oder Geräterneuerung, der Aufwand ist groß für Vermieter, Mieter und Immobilienbesitzer.
Doch die Umrüstung ist notwendig, da in diesem Zusammenhang ein Wechsel des transportierten Erdgases stattfindet. Früher wurden L-Gas (Low calorific gas) und H-Gas (High calorific gas) in getrennten Gastnetzen transportiert. Mit dem Wechsel auf H-Gas wird dieses Netz nun vereinheitlicht. Was diese Veränderungen, die bis 2030 umgesetzt werden sollen, für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Überblick
- Von der Umstellung von L- auf H-Gas sind vor allem Immobilien im Norden und Nordwesten Deutschlands betroffen. Mithilfe der Übersicht lokaler Netzwerbetreiber finden Sie schnell heraus, ob der Wechsel für Sie relevant ist.
- Die Umrüstung oder der Wechsel von Geräten, wie Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder Heizkessel, darf der Netzbetreiber Ihnen nicht in Rechnung stellen.
- Als Mieter tragen Sie keine Kosten. Stellen Sie aber sicher, dass der Vermieter anfallende Kosten übernimmt.
- Vermieter und Immobilienbesitzer müssen tief in die Tasche greifen, wenn beispielsweise ganze Heizungsanlagen ausgetauscht werden müssen.
- Zum Netzentgelt werden seit 2017 bundesweit die Kosten mithilfe der Marktraumumstellungsumlage erhoben.
Viele deutsche Haushalte erhalten im Rahmen ihrer Erdgasversorgung L-Gas oder H-Gas. Doch der Import vom holländischen L-Gas wird bald auslaufen. Der Grund: In Deutschland wird nicht viel Erdgas produziert und bald wird der fossile Brennstoff, der in Holland gewonnen wird, zur Neige gehen. Der Vorrat an L-Gas reicht für die Nachfrage nicht mehr aus. In absehbarer Zeit wird also dieses Gas – zumindest im deutschen Markt – verschwinden.
Deswegen läuft seit 2015 eines der größten Infrastrukturprojekte in Deutschland. Experten müssen nicht nur die bundesweiten Gasleitungen umrüsten, sondern auch die vielen Millionen Endgeräte, wie Gasthermen, Heizkessel oder gasbetriebene Herde, in den Haushalten der deutschen Verbraucher umstellen. H-Gas wird man zukünftig aus Großbritannien, Norwegen und Russland beziehen – es ist also mehr davon verfügbar und weiterverbreitet als das L-Gas.
Hinweis: L-Gas und H-Gas
Der Unterschied bei den beiden Gasen liegt in der chemischen Zusammensetzung und dem damit verbundenen Energiegehalt des Gases. Für die Unterscheidung wird der Energiegehalt über den Brennwert angegeben, der wiederum in Kilowattstunden pro Kubikmeter angegeben wird. L-Gas, auch Low calorific gas genannt, hat einen niedrigen Methangehalt und damit einen geringen Brennwert. H-Gas, unter dem Begriff High calorific gas bekannt, hat einen höheren Gehalt an Methan und damit einen höheren Brennwert. Das L-Gas stammt Vorkommen, die sich in Deutschland und den Niederlanden befinden. Diese gehen bald zur Neige und können die hohe Nachfrage an Erdgas nicht mehr auffangen.
Wenn Sie im Norden oder Nordwesten Deutschlands leben und L-Gas für die Energieversorgung beziehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie von dieser Marktumstellung betroffen sind.
Die Netze für L-Gas befinden sich meistens in der Nähe deutscher L-Gas-Vorkommen. Diese Gasnetze entstanden aber auch entlang der Leitungen, die für den Gasimport aus den Niederlanden benötigt wurden.
Zu den betroffenen Bundesländern zählen demnach Bremen, Niedersachsen, stellenweise Nordrhein-Westfalen sowie teilweise Sachsen-Anhalt, Rheinlandpfalz und Hessen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie betroffen sind oder nicht, hilft auch ein Blick auf die Themenwebsite der Bundesnetzagentur. Dort finden Sie eine Übersicht mit lokalen Netzbetreibern, die den Wechsel vielleicht auch bei Ihnen vor Ort vornehmen müssen.
In einem ersten Schritt werden Sie mit drei Jahren Vorlauf von Ihrem lokalen Netzwerkbetreiber auf den Wechsel hingewiesen. Die Betreiber sind auch dazu verpflichtet, zwei Jahre vor dem Start den jeweiligen Termin für die technische Umstellung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Darüber werden Sie auch schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Ein Jahr vor Beginn wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt: Dabei werden alle in Ihrem Haushalt angeschlossenen Gasgeräte schriftlich gesammelt. Es ist gut möglich, dass Sie nach der Bestandsaufnahme erneut aufgesucht werden. Dies dient nur zur Überprüfung der Bestandsaufnahme.
12 Monate nach der Bestandsaufnahme werden die Gasgeräte angepasst. Hierfür schickt der Netzbetreiber Monteure, die Ihre Gasgeräte mit entsprechenden Austauschteilen versehen. Für die Umrüstung von Geräten wird ein weiterer Termin mit Ihnen vereinbart.
Einige Zeit später erfolgt eine Qualitätskontrolle. Auf diese Weise soll die Arbeit der Monteure kontrolliert und sichergestellt werden, dass der Wechsel Vorschriftsmäßig abgelaufen ist.
Alle Geräte, die über einen direkten Anschluss an eine Gasleitung verfügen, müssen angeschlossen werden. Das kann der Gasherd sein, aber auch Geräte wie Gasthermen, Brennwert- oder Heizkessel sowie Gasöfen und -kamine.
Der Netzbetreiber wird Ihnen außerdem mitteilen, wenn Ihr Gerät nicht anpassungsfähig ist. Als Mieter müssen Sie sich um nichts kümmern, da Ihr Vermieter der Anlagenbetreiber ist. Er muss den Geräteaustausch veranlassen.
Als Wohnungs- oder Hauseigentümer sowie als Eigentümer des jeweiligen Geräts müssen Sie sich selbst um den Wechsel kümmern. Für den Austausch ist es notwendig, dass Sie einen Installateur beauftragen. Dafür können Sie einen Zuschuss von 100 Euro von Ihrem Netzbetreiber behalten – für eine neue Heizungsanlage sogar bis zu 500 Euro. Dieser gilt allerdings nur für bestimmte Neu-Geräte. Kunden sollten allerdings bedenken, dass die Anschaffungskosten beispielsweise einer neuen Heizungsanlage diese Zuschüsse übersteigen. Bedingungen und Voraussetzungen für diesen Zuschuss können Sie auf der Themenwebsite der Bundesnetzagentur entnehmen.
Kosten können in den folgenden Bereichen entstehen:
Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie sicherstellen, dass der Vermieter den Austausch des Geräts vornimmt. Als Vermieter oder Immobilienbesitzer kann man von den zuvor genannten Zuschüssen profitieren und diese für die Anschaffung neuer kompatibler Gasgeräte nutzen.
Für den Austausch einer kompletten Anlage werden Vermieter und Immobilienbesitzer tief in die Tasche greifen müssen – mehrere Tausend Euro sind nicht selten. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob solch ein Wechsel notwendig ist, können Sie auch die Expertise eines Schornsteinfegers in Anspruch nehmen.
Im Norden und Nordwesten Deutschlands wird sich die vorhandene Infrastruktur für die Erdgasversorgung bis 2030 sehr verändern. Spürbare Veränderungen werden Sie als Mieter, Vermieter oder Immobilienbesitzer aber erst bemerken, wenn es aktiv an die Umstellung geht.
Im schlimmsten Fall müssen Vermieter und Immobilienbesitzer für hohe Kosten aufkommen, wenn es um neue Gasgeräte geht. Im Rahmen der sogenannten Marktraumumstellungsumlage werden aber auch Mieter zur Kasse gebeten: Seit dem Jahr 2017 werden die Kosten, die bei den Netzbetreibern bei der Umstellung anfallen, bundesweit mit der MRU-Umlage zusätzlich zum Netzentgelt erhoben.
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